Gutachten für sog. Listenhunde und andere behauptete oder vermeintlich gefährliche Hunde, dürfen in Bayern auch von Tierärzten überprüft und ausgestellt werden.
In Bayern wurden 69 Tierärzte für die Erstellung von Gutachten gemäß „Kampfhunde“- Verordnung zugelassen.
Diese Tierärzte dürfen auch alle anderen Hunde begutachten.
Auch Hunde die von den Behörden, also Ordnungsämtern, z.B. nach einer Denunziation oder Diffamierung, vermeintlich oder behauptet gefährlich oder ein Sicherheitsrisiko sein sollen. Diese Tierärzte/Gutachter müssen von den Ordnungsämtern, wie auch Gerichten akzeptiert werden.
Grundlage für die Begutachtung der Hunde ist der aktuelle Stand der Wisschenschaft über das Verhalten der Hunde.
Nachdem die meisten dieser Tierärzte in ihren Praxen und Kliniken arbeiten und durch die Gutachten nicht ihren Lebensunterhalt finanzieren, bedeutet dies auch mehr Objektivität bei der Begutachtung.
Alle anderen in der Vergangenheit öffentlich bestellten Gutachter in Bayern, können weiterhin als Sachverständige tätig sein. Neue öffentlich bestellte Sachverständige werden nicht mehr zugelassen.
Hundebesitzer können sich ihre Gutachter aus ganz Bayern selbst aussuchen. Jeder Sachverständige und Gutachter/Tierarzt kann beauftragt und tätig werden.
Damit schließt sich Bayern den Regelungen anderer Bundesländer an, in denen Tierärzte ebenfalls als Gutachter tätig sind.
Bei der Bayerischen Landestierärztekammer finden Sie unter Tierärzte-Suchdienst
- in der dritten Rubrik “Sonstige durch die Bay. Landestierärztekammer zuerkannte Qualifikationen”
- nach Auswahl der Rubrik “Erstellung von Gutachten gemäß „Kampfhunde“- Verordnung”
alle zugelassenen Tierärzte.
Siehe auch:
- Es brennt, es brennt!
- Obama gegen die Diskriminierung bestimmter Hunderassen
- Pitbull wird Held in den USA 2013
- SPD Mitglieder über den Leinenzwang in München
- Sozialbürokratismus;
- Dürfen Beamte in Bayern alles?
- Geistlose Mittelmässigkeit
- Gutachter und Stadtrat stehen unter Beschuss
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