Mit Angst und Schrecken Wählerstimmen bei der Münchner Bevölkerung sichern.
Die Initaitorin der „Aktion Bürgerpark Englischer Garten“ Evelyn Menges CSU inszeniert für die freiheitsliebende bayerische Bevölkerung seit Monaten ein Horrorszenarium im Englischen Garten. Die Freiheit der Bürger soll künftig erheblich beschnitten werden! Nicht nur Hundebesitzer müssten um ihre Freiheit und Leinenzwang fürchten, sondern auch der Rest der Bevölkerung.
Überwachung und Bussgelder soll es “hageln”. Im Norddteil des Englischen Gartens soll per Verordnung nicht nur Leinenzwang eingeführt und Freilaufflächen eingerichtet werden. Auch Radler und Surfer müssten fürchten sich im Englischen Garten künftig nicht mehr bewegen zu dürften. Verstöße sollen durch Bussgelder bestraft werden und Finanzminister Söder soll sich mit an einen “runden Tisch” setzen!
Auf der Seite Aktion Bürgerpark wird folgendes veröffentlicht:
“Der Bayerische Landtag hatte am 25. Juni 2008 eine Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes beschlossen. Seitdem darf die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung für den Englischen Garten in München eine bußgeldbewehrte Parkanlagenverordnung erlassen. Darin wird die Nutzung oder Nicht-Nutzung der Parks im Einzelnen ganz genau regelt. Dabei geht es beispielsweise um das Badeverbot in den vorhandenen Bächen, das Surf-Verbot im Eisbach, das Sonnenverbot auf den Wiesen und vieles mehr. Daraufhin hat am 9. Juli 2008 Stadträtin Dr. Evelyne Menges zusammen mit großen Münchner Tierschutzorganisationen die „Aktion Bürgerpark Englischer Garten“ ins Leben gerufen.”
Fakt ist vielmehr, daß am 25. Juni 2008 ahnungslose, nicht informierte bayerische Landtagsabgeordnete ein Ermächtigungsgesetz, für die Schlösser und Seen Verwaltung im Bayerischen Landtag in zehn Minuten, gegen die bayerische Bevölkerung “durchgewunken” haben. Über dessen Konsequenzen für ganz Bayern, sie sich offenbar ebenfalls nicht bewusst waren. Um dieses Gesetz aber anzuwenden und umsetzen zu können, müsste das Finanzministerium erst eine Verordnung erlassen.
Die Konsequenzen des erlassenen Ermächtigungsgesetz im Jahr 2008 waren ca. 12 000 Wählerstimmen, die das “Fass” von Beckstein und Huber, bei den Wahlen im gleichen Jahr, zum überlaufen brachten. Die Gesellschaft für artgemässe Hundehaltung e.V., hatte mit Unterstützung von Herrn Dr. Wenzel (leitender Minesterialrat des bayerischen Umweltministeriums) zu einer Protestaktion, die von mir initiiert und geleitet wurde, aufgerufen, um eine solche Verordnung gegen die Bevölkerung zu verhindern. Mit Erfolg! Die CSU verlor zum ersten Mal in Bayern die Wahl. Dank dieser Protestaktion schafften es übrigens die Freien Wähler in München, die sich im Wahlkampf bereitwillig für dieses Thema zur Verfügung stellten und einsetzten, in den bayerischen Landtag. Heute möchten die Freien Wähler, wie üblich bei Politikern, natürlich nicht mehr daran erinnert werden.
Laut Auskunft zuverlässiger Quellen aus den bayerischen Ministerien ist keine Verordnung für den Englischen Garten geplant.
Weder das Finanzministerium, Innenministerium, noch das Umweltministerium plant eine Verordnung, zum Nachteil der bayerischen Bevölkerung, zu erlassen und umzusetzen.
Dies müsste vor allem Frau Menges als CSU Mitglied, die im Münchner Stadtrat für den Leinenzwang in München stimmte, eigentlich wissen. Offenbar geht es wie üblich im Wahlkampf in erster Linie vielmehr darum die Wiederwahl in den Münchner Stadtrat zu sichern. ”Aktionismus” von Politikern, nach selbst konstruierten Bedrohungen, kommt bei der anschliessend verängstigten und gutgläubigen Bevölkerung immer noch gut an.
Die Verwaltung des Englischen Garten ist nicht die Bayerische Regierung
Der Verwalter des Englischen Garten, der als Beamter mit Steurgeldern bezahlt wird, sucht als Dienstleister, nicht den Konsens mit seinem Arbeitgeber – der Bevölkerung.
Der Englische Garten wurde aber 1789 von Kurfürst Karl-Theodor zum Volkspark ernannt. Damals die erste Park- und Landschaftsanlage in Europa die für die Allgemeinheit, das Volk, bestimmt wurde und diesem das Recht auf Zutritt einräumte. Die Idee hierfür stammte von dem Amerikaner Benjamin Thompson. Dieses Recht wurde in der Bayerischen Verfassung verankert und gilt bis heute. Benjamin Thompson war der erste Amerikaner der einen Adelstitel erhielt und als Reichsgraf von Rumfort tätig war, bevor er Bayern wieder verließ.
Der derzeitige Verwalter führt als Bediensteter und Beamter, der mit Steuergeldern der Besucher und Touristen bezahlt wird, mit allen Mitteln die seinem Ziel dienen – inzwischen auch in Zusammenarbeit mit dem KVR – seit mehr als 16 Jahren “Krieg” gegen eine Bedrohung: Die Bürger und Besucher des Englischen Garten! Lieblingsfeinde: Die Minderheit Menschen mit Hunden!
In erster Linie weil die Anlagenvorschrift die im Englischen Garten ausgehängt ist, ihm kein Recht einräumt gegen die Besucher des Englischen Garten per Bussgeld und Schwarzen Sherrifs vorzugehen oder diese am besten zu verbieten.
Der Englische Garten ist Privatbesitz des Freistaat Bayern, in dem aber ohnehin wie überall in Bayern die Landes-, und Bundesgesetze, wie auch die Strassenverkehrsordnung, gelten.
“Das Geschäft mit Angst und Terror”, um Sicherheitsrisiken zu “kreieren” und anschliessend mit Zustimmung der Bevölkerung ihre Freiheit einzuschränken, funktionierte noch nie so gut wie heute.
Astrid Ebenhoch ist Journalistin und Gründerin von Hounds & People.
Der Spiegel: Tierschutz – Geschäfte mit Dackelblick
Siehe auch:
- Wofür Politiker Hunde, Minderheiten und andere Bedrohungen brauchen
- Dürfen Beamte in Bayern alles?
- Sozialbürokratismus
- SPD Mitglieder über den Leinenzwang in München
Foto: Screenshot Youtube
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