Badeurlaub mit Hund ist in Deutschland schwierig, wenn nicht unmöglich! Vom 1. Mai bis meist 30. September gilt an den Seen und am Meer in allen Bundesländern Badeverbot für Hund und damit auch für Halter!
Dass Hunde bei sommerlichen Temperaturen auch Abkühlung brauchen, interessiert hierbei nicht. Anders, bürgernah, innovativ und nun einmalig in Deutschland, der Landkreis Garmisch-Partenkirchen im schönen bayerischen Oberland!
Ab diesem Sommer sind auch Hundebesitzer an den Seen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen willkommen! Das dortige Landratsamt hob nun das Badeverbot für Hunde auf und wird ab 1. Mai rechtskräftig. An allen anderen Seen in Bayern, auch in München, gilt weiterhin vom 1. Mai – 30. September Badeverbot!
Nach genauer Überprüfung der alten Verordnung von 1978, stellte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen fest, so der Pressesprecher Herr Rotsche, dass es keinen Grund mehr hierfür gibt. Die Verordnung wurde damals aus hygienischen Gründen und zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit, erlassen. Nun läge es auch an den Gemeinden wie diese damit umgehen würden.
Tessy Lödermann, ehemalige bayerische Landtagsabgeordnete, Vorsitzende des Tierschutzvereins Garmisch, Vizepräsidentin des bayerischen Tierschutzbundes und Gründungsmitglied der heutigen Gesellschaft für artgemässe Hundehaltung e.V. – wodurch in Bayern 1992 der generelle Leinenzwang verhindert wurde – meinte hierzu: “Bereits 2010 kritisierte ich diese unsinnige Verordnung”. Die meisten Hunde seien heute tiermedizinisch eher über-, als unterversorgt und deshalb sei diese Verordnung überholt. „Die Hunde sind gepflegt, geimpft und entwurmt und es gäbe keinen vernünftigen Grund warum ein Hund nicht ins Wasser gehen sollte“, so Tessy Lödermann. Zudem kritisierte Frau Lödermann, dass die Lebensqualität der Tiere enorm eingeschränkt würde, nachdem die meisten Hunde gerne schwimmen und „es eine Qual für die Hunde sei, wenn sie sich bei sommerlichen Temperaturen nicht abkühlen könnten“. Außerdem kritisierte sie den hygienischen Aspekt, nachdem ein Hund im Wasser nicht das Bein heben würde. Im Gegensatz zu Menschen, die in das Wasser pinkeln oder im Wasser eingeölt mit Sonnencrems ihre Spuren hinterlassen würden.
Als weiterer Grund für die damalige Verordnung, wurden Befürchtungen wegen Auseinandersetzungen zwischen Badenden und Hundebesitzern von der Polizei angegeben. Es sei aber kein Fall in der Vergangenheit und bis heute bekannt, dass die Polizei wegen eines Hundes der in einem See badete ausrücken musste. Die Beteiligten hätten dies untereinander, ohne die Polizei geregelt. Für Tessi Lödermann sei dies, in ihrer Argumentation letztes Jahr das Verbot aufzuheben entscheidend: „Wenn alle Besitzer Rücksicht nehmen würden, sei ein Verbot unnötig”. Sie appellierte auch an die Hundebesitzer, darauf zu achten, dass sich ein Hund nicht direkt neben jemandem schüttelt nachdem er im Wasser war, sondern bei seinem Besitzer bleibt, dann stünde dem Badevergnügen für alle Beteiligten nichts im Weg.
Wenn alle Hundebesitzer in der kommenden Badesaison noch darauf achten, immer Kottüten dabei zu haben um die Hinterlassenschaften zu entfernen – in Bayern ist das aber ohnehin schon Usus – kann die Badesaison, auch für Hunde mit Herrchen und Frauchen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, beginnen!








Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für die Information für die Erlaubnis für Hunde im Badeseen.Allerdings ist es in Uffing am Staffelsee noch nicht für jedermann ersichtlich, da mehrere Badeverbotsschilder seit 1978 noch angebracht sind. Bitte veranlassen sie die Abnahme der nicht mehr aktuellen Schilder.
Vielen herzlichen Dank im voraus.
Barbara Piegsa.