Geschlechtsorgane der Hündin

Die Vulva der Hündin sollte (außer während der Läufigkeit) nicht geschwollen und ohne Ausfluss sein. Regelmäßiges abtasten des Gesäuges nach Knoten bei Hündinnen, ist daher sehr wichtig.

Die Kastration sollte, wenn überhaupt, erst nachdem die Hündin sich körperlich und seelisch entwickelt hat, erfolgen. Das Längenwachstum, – Höhe (Epiphysen-Fugenschluss) bei kleinen Hunden mit 6-7, bei großen Hunden mit ca. 11-12 Monaten oder noch später,  sollte abgeschlossen sein. Die Epipysenfuge sollte geschlossen sein! Diese schließt sich erst dann, wenn Geschlechtshormone die durch die Geschlechtsreife (Läufigkeit) produziert werden, den Impuls an die Hypophyse hierzu geben.

Hündinnen, die wie in den Vereinigten Staaten als Welpe oder wie in Deutschland, zur Zeit in „Mode“, vor der ersten Läufigkeit – juvenile Phase (Pubertät) – kastriert werden, sind Hunde die nicht „erwachsen“ werden. Eine Erwachsenenreife wird verhindert (Mammophilie). Bedauerlicherweise haben diese “Mode” viele Tierärzte kritiklos übernommen.

Im übrigen wird auf tierärztlichen Fortbildungen oder Universitäten schon längst etwas anderes gelehrt. Nach Aussagen der Tierärztlichen Gynäkologischen Universitätsklinik in Giessen oder der Fachtierärztin für Gynäkologie u. Fortpflanzung Frau Dr. Dusi-Färber, in München ist von der Kastration bei großen Hunden, ausgenommen bestimmte Mischlinge, wegen der Gefahr der Inkontinenz abzuraten, außerdem sei jeder Hund individuell zu beurteilen.

Bestimmte Rassen, vor allem große Hunde, wie Boxer, Dobermänner, Bobtails, Rottweiler und Riesenschnauzer, sollten nicht kastriert werden. Bei einer Studie wurde festgestellt, dass diese Rassen nach der Kastration mit hoher Wahrscheinlichkeit inkontinent werden. Die Inkontinenz kann, 3 Monate oder 2 Jahre, nach der Operation auftreten.

Nachdem die Kastration bei Hündinnen, laut Auskunft des Instituts für Tierhygiene,-Tierschutz,- und Verhaltenskunde der Ludwig-Maximilians-Universität in München auch Aggressionsverhalten um 20% steigern kann, sollte das Verhalten des Hundes, in seinen Wachstums- und Entwicklungsphasen beobachtet und individuell beurteilt werden.

Das “Spritzen” gegen die Läufigkeit ist abzulehnen, da dies ein Gesundheitsrisiko darstellt (Gebärmuttervereiterung).

Das Argument, dass Hündinnen an Mammatumoren erkranken könnten und deshalb vor der 1. Läufigkeit kastriert werden sollten, ist nicht haltbar. Hier ist in Vordergrund zu stellen, dass dies eine Vermutung ist und auf  Verdacht, also aus prophylaktischen Gründen geschieht. Außerdem sind Mammatumoren, wenn diese rechtzeitig erkannt werden, operativ entfernbar. Größere Hunde neigen auch wegen der geringeren Lebenserwartung weniger zu Mammatumoren.

Eine unerwünschte Begleiterscheinung nach der Kastration ist außerdem, eine irreversible Fellveränderung. Verlust der Deckhaare und Wiederauftreten des Babyfells z. B. Bei Langhaardackeln, Cocker-Spaniel, Irish-Settern oder Afghanen.

Es ist außerdem zu bedenken, dass sich nach einer Kastration bei Hündin oder Rüde der Fettstoffwechsel verändert. Dadurch können verstärkter Appetit und Gewichtszunahme entstehen. Auch steht die Entstehung von Osteoporose in Zusammenhang mit der Kastration von Hündinnen.

Laut § 6 des deutschen Tierschutzgesetztes ist nach Absatz 5. „zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird erlaubt.  Dies bedeutet, dass eine Indikation nur dann gegeben ist, wenn Hunde frei und unkontrolliert herumlaufen und sich unkontrolliert vermehren können oder eine medizinische Indikation besteht!

Im übrigen entschließen sich Hundebesitzer meist aus Bequemlichkeit, wegen der unangenehmen Begleiterscheinungen der Läufigkeit, zur Kastration. Bei unkastrierten Hündinnen ist auf unerwünschen Nachwuchs, während der Läufigkeit, zu achten.

  • Der Zeitpunkt der ersten Läufigkeit ist rasseabhängig. Diese kann mit 6 Monaten, als auch erst mit 1 Jahr, beginnen.
  • Die Hündin wird alle 5-7 Monate läufig.
  • Mit Ausnahme einiger Hunderassen wie Basenji oder nordische Hunderassen, die nur 1 x  im Jahr läufig werden.
  • Die Dauer der Läufigkeit ist 3 – 4 Wochen.

Es gibt 4 Phasen des Zyklus.

  • Die 1. Phase: Vorbereitungsstadium (Proöstrus) beginnt mit blutigem Scheidenausfluss aber noch keiner Toleranz des Rüden, dauert ca. 8-10 Tage.
  • Die 2. Phase: Eisprungstadium (Östrus) ist durch klarem Ausfluss und der Aufnahmebereitschaft gegenüber Rüden festzustellen. Wenn die Hündin Duldungsverhalten (Rute zur Seite)  zeigt, ist sie meist aufnahmefähig.
  • Die 3. Phase: Nachbrunststadium (Metöstrus) – anschließende Scheinträchtigkeit,  ist dadurch festzustellen, dass die Läufigkeitserscheinungen abklingen. Das Verhalten der Hündin normalisiert aich, unabhängig davon ob eine Befruchtung stattgefunden hat oder nicht.
  • Die 4. Phase: Brunstloses Stadium (Anöstrus) ist die Zeit zwischen 2 Läufigkeiten.

Die Trächtigkeit einer Hündin dauert  ca 63 Tage.

In dieser Zeit sollten die Hündinnen nicht geimpft werden. Hündinnen sollten während dieser Zeit nicht entwurmt werden (Schädigung der Welpen). Außerdem sollte die Hündin eine spezielle Ernährung in dieser Zeit bekommen.

Die Scheinträchtigkeit ist durch ein geschwollenes Gesäuge und Verhaltensänderungen festzustellen. Hündinnen zeigen Nestbauverhalten, benutzen Spielzeug als Welpenersatz oder produzieren Milch. Dies kann ca. 4 – 7 Wochen nach der Läufigkeit  auftreten. Bei leichteren Formen kann dies durch Beschäftigung, Wegnehmen des Spielzeugs, Kühlen des Gesäuges beeinflusst werden. In schweren Fällen können diese Hündinnen medikamentös von einem Fachtierarzt behandelt-, oder im schlimmsten Fall kastriert werden.


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