Ein Hundehalter klagte gegen die Stadt Forchheim. Die Stadt forderte für den ersten seiner Hunde 60.-€, für den Zeiten 80.-€ und für jeden Weiteren 100.-€ jährlich.
Eine höhere Hundesteuer für jeden weiteren Hund sei berechtigt und würde nach Auffassung der Richter nicht gegen das Gleichheitsprinzip verstossen. Die Richter begründeten das Urteil damit, daß durch das Halten mehrer Hunde eine gössere Belästigung für die Allgemeinheit ausginge. Aus diesem Grund sei es, nach Auffassung der Richter, berechtigt und möglich, wenn Kommunen einen höheren Steuersatz für jeden weiteren Hund fordern. (VGH 22.09.2010, AZ: 4 ZB 09.2136).
Offenbar wurde bei diesem Urteil nicht bedacht, daß Deutschland und Österreich weltweit inzwischen die einzigen Länder sind, die Hundesteuer verlangen. In allen anderen Ländern, auch in der EU, wurde die Hundesteuer längst abgeschafft.
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