Klauseln in Mietverträgen die die Haltung von Hunden und Katzen verbieten sind laut Bundesgerichtshof in Karlsruhe unwirksam.
Die meisten Menschen mit Hund kennen das Problem, wenn sie mit ihrem Hund in Deutschland eine Wohnung mieten wollen. Oder einen Mietvertrag unterzeichneten der ihnen die Haltung von Hunden und Katzen untersagt. Am Mittwoch fällte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung, dass Mietern die Haltung von Hunden und Katzen nicht grundsätzlich verboten werden darf.
Der Mietvertrag einer Wohnungsgenossenschaft enthielt einen „Standartpassus“, der Mieter dazu verpflichtete generell keine Hunde und Katzen zu halten. Ein Mieter in Gelsenkirchen zog trotzdem mit seiner Familie und einen kleinen Hund in die gemietete Wohnung ein. Kurz darauf wurde er aufgefordert den Hund innerhalb von vier Wochen aus der Wohnung zu entfernen. Als der Mieter der Aufforderung nicht nachkam, verklagte die Genossenschaft den Mieter auf Entfernung des Hundes und Unterlassung der Hundehaltung in der von ihm gemieteten Wohnung.
In letzter Instanz entschieden nun die Richter, dass die Geschäftsbedingungen des Vermieters ein generelles Haltungsverbot von Hunden uns Katzen unangemessen sei, den Mieter benachteiligen würde und damit unwirksam sei. Nachdem die Hunde- und Katzenhaltung „ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen zu verbietet“. Vielmehr sei eine „umfassende Interessenabwägung im Einzelfall“ nötig. In dem Fall des Mieters aus Gelsenkirchen müsse die Hundehaltung gestattet sein. (Aktenzeichen VIII ZR 168/12)
Eine erfreuliche Entscheidung der Richter aus Karlsruhe und ein kleiner Schritt gegen die Benachteiligung und Diskriminierung gegenüber der Menschen mit Hund in unserer Gesellschaft. Die diese bereits bei der Suche nach einer Wohnung mit Hund erfahren. In Bayern, München und Umgebung ist diese Benachteiligung besonders ausgeprägt: „no dogs, no kids, no foreigners!“ Klagen gegen den entstandenen und nicht wieder gut zu machenden gesellschaftlichen Kollateralschaden wie der bestehenden Hundefeindlichkeit in Deutschland, sind nicht möglich. Vielmehr die Folgen der Diskriminierung durch Politiker und den Mainstream-Medien, gegenüber einer Minderheit – den Menschen mit Hund.
Siehe auch: München eine Stadt für Menschen mit Hund?