Die Gemeinde Kohlgrub im Landkreis Garmisch-Partenkirchen forderte für den als „Kampfhund“ gelisteten Rottweiler den höchsten Steuersatz in Deutschland von 2000.-€ im Jahr. Obwohl der Hund laut eines Gutachtens als ungefährlich beurteilt wurde.
Die Besitzer des Rottweilers sollten demnach 26 Mal so viel bezahlen, wie ein Hundebesitzer für einen Hund der als „normal“ gilt (75.- €). Bei einer Lebenserwartung des Rottweilers von 15 Jahren und 2000.-€ Hundesteuer im Jahr, hätten die Hundebesitzer 30.000 € bezahlen müssen, so die Argumentation des Rechtsanwalts vor Gericht. Nach Auffassung der Richter sei dies unverhältnismäßig, nachdem die Hundesteuer die Hundehaltung für einen Normalverdiener nicht unmöglich machen dürfe. Das VGH hätte am 25.7.2013 mitgeteilt, dass die Besitzer des Rottweilers nur noch 75.-€ wie jeder andere Hundebesitzer bezahlen müssten.
Klagen vor dem Verwaltungsgericht in München haben in erster Instanz, wenn es um Hunde geht, keine Chancen. Deshalb mussten auch die Besitzer des Rottweilers in die nächste Instanz vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erneut klagen. Bisher gab es in Bayern noch kein Grundsatzurteil zur Hundesteuer. Ob dies in diesem Fall zutrifft oder ob das Urteil vielmehr eine Einzelfallentscheidung ist, wird die schriftliche Urteilsbegründung zeigen. Auch, ob anschließend ein Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht folgen wird, das zulässig wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der Vergangenheit entschieden, dass es für Hundesteuer, auch für Listenhunde, keine Begrenzung nach oben gibt, so Rechtsanwalt Dr. Vitt. Es bleibt also abzuwarten ob sich für Hundebesitzer tatsächlich künftig bei der Erhebung der Hundesteuer etwas ändern wird. Wir werden hierüber berichten, sobald das schriftliche Urteil vorliegt.
Nicht nur die Erhebung der Hundesteuer in Deutschland verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Deutschland und Österreich sind weltweit die einzigen Länder die von Menschen Hundesteuer erheben, weil sie Hunde lieben und halten. Hinzu kommt die erhöhte Hundesteuer für sog. Listenhunde. Hintergrund und Ziel der Hundesteuer, sowie den erlassenen Verordnungen und Gesetzten zum Nachteil der Minderheit der Hundebesitzer, ist die Hundeanschaffung zu verhindern. Obwohl der jährliche Umsatz durch die Hundehaltung in Deutschland ca. 5 Milliarden € beträgt, einen grossen Wirtschaftsfaktor darstellt und hiervon mehr als 100.ooo Arbeitsplätze abhängen.
Nachdem der Bevölkerung seit Jahrzehnten permanent drohende Gefahren suggerriert wird, um die Überregulierung in Deutschland und die Steuereinahmen hieraus zu rechtfertigen, ist es nicht verwunderlich, daß Deutschland auch in Punkto Hundefreundlichkeit als Schlusslicht, an letzter Stelle steht und weder als Kinder-, noch als Hundefreundlich bezeichnet werden kann. Interessant hierbei ist, dass Deutschland in der EU nicht nur das Land mit den wenigsten Hunden, sondern auch das mit den wenigsten Kindern ist!
In allen anderen europäischen Ländern, mit einer hohen Kinderpopulation und zunehmender Geburtenrate wie z.B. Frankreich, England und Irland, leben auch entsprechend viele Hunde.
In Deutschland leben bei ca. 85 Millionen Einwohnern ca. 6 Millionen angemeldete Hunde. In Österreich bei ca. 8 Millionen Einwohnern ca. 500.000 Hunde.
In England leben bei ca. 65 Millionen Einwohnern 16 Mill. Hunde. In Frankreich bei 64 Millionen Einwohnern 26 Millionen Hunde. In Irland lebt bei 4,6 Mill. Einwohnern in jedem zweiten Haushalt ein Hund und in den USA bei ca. 314 Mill. Einwohnern in ca. 85 Millionen Haushalten ein und mehrere Hunde.
Vor allem in wirtschaftlichen Krisen, wie derzeit, werden immer mehr Hunde in Tierheime abgegeben. Die Menschen können sich die Hundesteuer bereits für „normale“ Hunde nicht mehr leisten. Die bewusst überhöhte und erhobene Hundesteuer der Städte und Gemeinden für kreierte Listenhunde mit den erlassenen Kampfhundeverordnungen und Gesetzen, soll vor allem die Anschaffung und Haltung verhindern. Mit fatalen Folgen.
Viele sog. Listenhunde sind in Bayern und vielen anderen Bundesländern verboten oder sitzen in Tierheimen und vegetieren vor sich hin, weil sie nach Jahrzehnte langer Diskriminierung nicht vermittelbar sind. Hinzu kommt erschwerend, dass die meisten Menschen sich die hohe Hundesteuer für einen Listenhund nicht leisten können. Wie das Ehepaar des Rottweilers, die den Hund aus einem Tierheim übernahmen, anschließend nach Kohlgrub zog und sich dort die erhobene Hundesteuer von 2000.-€ nicht leisten konnte.
Siehe auch:
- Es brennt! Es brennt!
- Wofür Politiker Hunde, Minderheiten und andere Bedrohungen brauchen?
- Neue Bedrohungen braucht das Land
- Sommerloch lässt grüssen
- Die Folgen Deutscher Hundeverordnungen und Gesetze
- EGMR Klage-Hundesteuer: Viele “Ratschläge” – wenig Mitmachen
- Keine Fortsetzung des Hundesteuer-Verfahrens vor dem EGMR
- Hundesteuer: Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof “verloren gegangen”?
- Hundesteuer! Pferdesteuer! Kommt jetzt die Katzensteuer?
- Rechtsanwalt reicht Klage gegen die Hundesteuer ein
- Hundesteuer: Scheitert Klage beim Europäischen Gerichtshof?
- Hundeliebe wird in Deutschland besteuert
- Beim Hund hört der Sozialstaat auf
- Richter klagt für die Abschaffung der Hundesteuer
- Zweithund: In Bayern Luxus!
Gratulation!
Dieser Erfolg zeigt eine vielleicht gar nicht so blöde Idee auf, wie man auf weitere Art gegen die Hundesteuer vorgehen könnte?!?
Würde auch nur ein Teil der ca. 5 Mio. Hundehalter in Deutschland die Gerichte mit der rechtlichen Abklärung der Verhältnismäßigkeit der Steuer beschäftigen … ich glaube, da würden so einige Stellen hellhörig und würden mal anfangen nachzudenken …
Eine Option wäre es auf jeden Fall.
Und wer weiß, vielleicht schafft es ja wieder jemand bis zum EGMR in Straßburg – würden dann noch mal wichtige Unterlagen “versehentlich” verloren gehen, wäre das noch bezeichnender als ohnehin schon…
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Wenn ich mir eine kleine Anmerkung erlauben darf: die facebook-Gruppe AKTIV(e) für die Aktion “Stoppt die Hundesteuer!” wurde wieder belebt und freut sich auf regen, ggf. auch effizienten Austausch Gleichgesinnter.
https://www.facebook.com/groups/413357412032074/
Es ist das absolute Paradoxum in diesem Land – wir “retten” Straßenhunde aus dem Ausland, um sie in Deutschland der Reglementierung von Verboten, Zwängen und Anfeindungen auszusetzen.
Der liebe nette Hund wird gern genommen, wenn er dem Menschen irgendeinen Nutzen bringt, Therapiehund, Rettungssuchhund, Drogenhunde etc., aber einfach nur so, weil man Hunde liebt – das geht gar nicht, da ist man ruck zuck in den Gesezesmühlen und wird kleingemahlen, abgesehen von der Feindlichkeit auf der Straße und den Rücksichtslosigkeiten einer desorientierten Gesellschaft in Form von Beschimpfungen, so das man als Hundehalter über die Jahre eine Verhaltensstörung entwickelt und zwangsläufig zum Soziopathen wird.
Da schaue ich doch neidvoll auf unser Nachbarland Holland, wo die Menschen Hunden gegenüber wesentlich entspannter sind als in Deutschland.
Unglaublich was hier passiert und beschämend.