Persönlichkeitsrecht: Auch von Hundehaltern keine unerlaubten Fotos
Gericht verurteilte einen Fotografen, der 35 Hundehalter fotografierte und diese anschließend bei den Behörden denunzierte, zur Unterlassung. Bei Verstoß 5000.-€ Geldstrafe.

Andreas Ackenheil - Immer wieder kommt es vor, dass Fotos von Hundehaltern und deren Hunden gemacht werden, um zu belegen, dass der Hund angeblich etwas unrechtes gemacht hat. Die Fotografen meinen, das Unrecht „dokumentieren“ zu dürfen und zücken die Kamera. Ist das jedoch rechtens? Das Amtsgericht Bonn (AZ 109 C 228/13) hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Ein selbst ernannter Ordnungshüter [...]

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