In Bayern wurden auch Tierärzte zur Erstellung von Gutachten gemäß „Kampfhunde“-Verordnung zugelassen. Es werden keine neuen öffentlich bestellten Sachverständige für die Begutachtung von Listenhunden mehr zugelassen.
Von Redaktion | 27. Januar 2014
Gutachten für sog. Listenhunde und andere behauptete oder vermeintlich gefährliche Hunde, dürfen in Bayern auch von Tierärzten überprüft und ausgestellt werden. In Bayern wurden 69 Tierärzte für die Erstellung von Gutachten gemäß „Kampfhunde“- Verordnung zugelassen. Diese Tierärzte dürfen auch alle anderen Hunde begutachten. Auch Hunde die von den Behörden, also Ordnungsämtern, z.B. nach einer Denunziation oder Diffamierung, vermeintlich oder behauptet [...]
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