Nach intensiver Betrachtung und Nachfrage bei den Prüferinnen und Prüfer, die vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium in einer Liste aufgeführt und veröffentlicht wurden, kann man feststellen, dass es etwas gibt, was an Schwachsinn kaum zu übertreffen ist, einigen Menschen die Möglichkeit eröffnet, ihren Mitbürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen und die Hauptabsicht des „Hundegesetzes“ offenbart.
Hauptziel des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes ist die Reduzierung der Hundehaltung in Niedersachsen.
Nebenziele sind eine Art von Arbeitsbeschaffung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und der Mitarbeiter der Tierärztekammer Niedersachsen und eine neue Einkommensquelle für Tierärzte, „Hundeflüsterer“ jeglicher Couleur, Vereine und Hobbyjägern.
Schaut man sich die Liste der anerkannten Personen, die zur Abnahme des Hundeführerscheines berechtigt sind, genau an, wird man dies unschwer erkennen.
Die Preise für den Erwerb des „Führerscheines“ schwanken zwischen 50 und 350 Euro.
Beim theoretischen Teil sind die Preise fast gleich, da es hier Vorgaben vom Ministerium gibt.
Der praktische Teil ist jedoch mit enormen Preisspannen versehen. Eine Rolle spielt die Umsatzsteuer.
Tierärzte und Hundeschulen berechnen sie.
Hobbyjäger, Vereine und Leistungsrichter für einen Pudel-Club berechnen sie nicht.
Leihhunde, die von den jeweiligen Akteuren gestellt werden, kosten extra.
Bei einigen Vereinen wird eine Mitgliedschaft verlangt – sonst kein „Hundeführerschein“.
Bei anderen Zeitgenossen braucht man nur 50 Euro mitzubringen, sich eine Stunde mit dem „Prüfer“ bei einer Tasse Tee zu unterhalten, und schon ist die Sache „im Kasten“.
Unisono sprechen sich die Akademiker unter den „Hundeflüsterern“ dahingehend aus, dass das Hundegesetz ein reiner „Schwachsinn“ ist.
Wer einen „Hundeführerschein“ hat, den er mit Hilfe eines 10 Wochen alten Welpen erfolgreich absolviert, soll nun in der Lage sein, jegliche Gefahr mit seinem zwei Jahre alten Schäferhund einzuschätzen und entsprechend zu handeln.
Vergleichbar wäre die Situation damit, dass man seinen Führerschein mit einem Fahrrad macht und später mit einem 40-Tonner am Straßenverkehr teilnimmt. Kluge Niedersachsen!
Egidius Müller ist Blogger und Autor
ich stimme ihrem Artikel voll und ganz zu…ich habe gerade in Geseke / Land NRW auch Schwachsinn und Diskriminierung erleben dürfen. da mein Hund über 40cm ist, musste ich 25 € für die Anmeldung extra bezahlen….wofür konnte mir keiner sagen…neues GEsetz….was ist das denn und wie gehe ich dagegen an….Gesetz i.S.v.§11I LHundG NRW
Karin Pätze