Startschuss für Sachkundeprüfung für Hundetrainer in Rheinland-Pfalz
Alle gewerblichen Hundetrainer können sich jetzt auch in Rheinland-Pfalz prüfen lassen, um den ab 01.08.14 erforderlichen Sachkundenachweis zu erbringen.
Die Prüfungsordnung der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz (LTK RLP) zur Sachkundeprüfung für die Erlaubnis nach §11 Abs.1 Nr.8 f des Tierschutzgesetzes wurde durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) bestätigt.
In der Neufassung des Tierschutzgesetzes vom 07.08.2013 wurde auf das vielfältig vorhandene Angebot an „Hundetrainern“ mit oder ohne Qualifikation reagiert und in §11 geregelt, dass „wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf.“ Der für die erforderliche Erlaubnis benötigte Sachkundenachweis kann nun durch eine Prüfung bei der Landestierärztekammer RLP erlangt werden.
Die Prüfung soll sicherstellen, dass Hundetrainer in der Lage sind, Hund-Halter-Gespanne professionell, sachkundig und tierschutzgerecht auszubilden. „Der Sachkundenachweis dient der Qualitätssicherung“, so Dr. Monika Hildebrand, Tierärztin mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie und Vorsitzende des Ausschusses Tierschutz der LTK. „Damit dürfen nur fachlich fundiert geschulte Hundetrainer Hunde ausbilden und Verhaltensweisen der Hunde korrigieren und formen.“ Zu den Prüfungsgebieten gehören neben der Biologie des Hundes, Aufzucht, Haltung, Fütterung und Hygiene häufige Erkrankungen des Hundes, medizinische Versorgung, tierschutzrechtliche Bestimmungen, Ausbildungs- und Trainingskonzepte sowie die Problemhundberatung.
„Die Zertifizierung der Hundeschulen geschieht im Sinne der Tiere und des Verbraucherschutzes“, sagt Dr. Wolfgang Luft, Präsident der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz. „Wer in Zukunft mit seinem Hund eine Hundeschule besuchen möchte, kann anhand der Sachkundebescheinigung sehen, dass die Ausbildung professionell und tierschutzgerecht erfolgt.“
Der Prüfungsausschuss wird durch Tierärzten/-innen mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie, Fachtierärzte/-innen für Tierschutz und bereits zertifizierten, praktizierenden Hundetrainer/-innen gebildet. Die Prüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung, der Präsentation eines praktischen Unterrichts, dem Training eines Hundes sowie einer Problemhundberatung.
Erste Prüfungen finden ab August 2014 statt. Zur Vorlage beim zuständigen Veterinäramt wird eine Anmeldebescheinigung zum Sachkundenachweis von der LTK ausgestellt, um die gesetzlich ab 01.08.2014 bestehende Erlaubnispflicht zu überbrücken.
Weitere Informationen sowie Prüfungstermine finden Sie auf der Homepage der Landestierärztekammer www.ltk-rlp.de im Tierhalterbereich unter der Rubrik Haustier.
Siehe auch:
- Sachkundeprüfung Hundetrainer
- Neue Studie über Hunde! Und der Wissensstand der Trainer?
- Die Dominanz-Theorie – eine Deutsche Erfindung
- Neue Regelung für Sachverständige und Gutachter in Bayern
- Sitz, Platz, Fuss, Aus! Deutschland ein Hundeleben
- Hunde können Denkaufgaben eigenständig und flexibel lösen
- Auch Hunde können Vokabeln lernen!
- Warum Ihr Hund Sie versteht – wenn Sie mit ihm sprechen
- Der Hundeblick gewinnt die Herzen der Menschen
- Wie lernen Hunde und Menschen?
- Hunde verhalten sich wie kleine Kinder
- Wissenschaft beweist erneut: Nur Hunde verstehen den Menschen!
- Eigentlich wissen wir “nichts” über unsere Hunde!
- So klug ist Ihr Hund!
- Hunde sind auch nur Menschen….
- Schwanzwedeln bedeutet nicht gleich Schwanzwedeln
- Qualifizierte Trainer
- Bild Kolumnistin: Amerikaner sollen Dominanz-Therorie erfunden haben?
- Liebe, Einfühlungsvermögen und Verständnis – Schlüssel für Vertrauen auch bei Löwen
- Der Fall Graewe und der Tierschutz
- Hunde bei Schutzhundeausbildung mit Stromschlägen gefoltert
- Rassewahn und seine Folgen!
- Obama gegen Diskriminierung bestimmter Hunderassen
Kommentare sind geschlossen, Trackbacks und Pingbacks offen.