Der Notarzt Alexander Hatz wurde bei einem Einsatz und der Fahrt zu einem Notfall zu einem zwei Jahre alten Kind, wegen gefährlichen Überholen angezeigt.
In anderen Ländern wäre dieser Notarzt ein Hero und würde für seinen mutigen Einsatz, um Menschenleben so schnell als möglich zu retten, gefeiert. Er rettete bei diesem Einsatz einem zwei Jahre alten Kind das Leben, das Sekundekleber geschluckt hatte. In Deutschland, in diesem Fall in Bayern, wird ein solcher Notarzt angezeigt.
Der Notarzt war mit Blaulicht und Sirene auf dem Weg zu dem Kind und soll nun 4500 Euro Strafe bezahlen und 6 Monate seinen Fuehrerschein abgeben. Ein Autofahrer zeigte ihn in Bayern wegen gefährlichen Überholens an.
Die Anzeige löste bei vielen Unverständnis und Empörung und Kritik aus. “Der Notarzt Alexander Hatz muss freigesprochen werden”, fordert der Initiator einer Online Petition.
Es ist wirklich unglaublich. Wer ist dieser Mensch der einen Notarzt, bei seiner Arbeit Menschenleben zu retten, anzeigt?
Sie können gegen diesen wieder salonfähigen deutschen Volkssport Denunziation vorgehen, indem sie die Petition und damit den Arzt unterstützen. Es soll tatsächlich Leute in diesem Land geben, die der Meinung sind, dass auch ein Notarzt im Einsatz angemessen fahren muss.
Solchen Menschen kann man nur wünschen, dass sie niemals schnelle Hilfe von einem Notarzt oder Rettungswagen benötigen.
Der Notarzt Alexander Hatz muss freigesprochen werden, denn er hat im Notfall gehandelt und man lernt in der Fahrschule, dass man Platz machen muss, wenn Einsatz Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen.
Helft bei der Petition, damit die Einsatzkräfte nicht bestraft werden, wenn sie nichts falsch gemacht haben, nur weil andere Verkehrsteilnehmer sich nicht dran halten wie man es in der Fahrschule gelernt hat. Es geht auch um unser Leben, so der Initiator der Online Petition
Open Petition: Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz
Siehe auch:
Die Anzeigen und Denunziationen nehmen in Deutschland immer mehr zu. Sollte nicht vielmehr gegen solche Denunzianten auch strafrechtlich vorgegangen werden und der deutsche Volkssport Denunziation auch gesellschaftlich geächtet werden?
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung erfüllt übrigens einen Straftatbestand.
Der falsch Verdächtigte muss ferner hinreichend individualisierbar sein, andernfalls kommt nur § 145d Abs. 2 StGB in Betracht. Der 2. Absatz wurde unter der Herrschaft des Nationalsozialismus 1933 angefügt, um die weit verbreitete Denunziation von missliebigen Mitbürgern mit dem Ziel der Einlieferung in Konzentrationslager bzw. in andere Formen der sogenannten „Schutzhaft“ oder dem Ziel einer sonstigen politischen Verfolgung einzudämmen.
Update 9.2.2015: Innerhalb weniger Tage trugen sich bei der Petition über 200.000 Menschen ein. Die Anzeige wurde inzwischen zurückgezogen.
Wie das zuständige Amtsgericht in München mitteilte, sei die Anzeige und die Geldstrafe nicht wegen der Petition zurückgezogen worden, sondern weil der Anwalt den Sachverhalt zwischenzeitlich dargelegt hätte.
Demnach würde kein Verstoß durch den Notarzt gegen die Straßenverkehrdornung vorliegen.
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