Gustl Mollath ist seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgericht in Nürnberg, sei das Urteil von 2006 nicht mehr rechtskräftig und Gustl Mollath sofort frei zu lassen.
Das OLG in Nürnberg hob damit die Entscheidung des Landgerichts in Regensburg auf, das vor Kurzem das Wiederaufnahmeverfahren als unzulässig abgelehnt hatte. Als Weiteres verfügte das Gericht, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath beim Landgericht in Regensburg, an einer anderen Kammer, stattzufinden habe. Ausschlaggebend für das Wiederaufnahmeverfahren wäre das umstrittene Attest gewesen sein.
Der Fall Mollath beschäftigte auch einen Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag. Die Opposition forderte daraufhin den Rücktritt der Justizministerin Beate Merk (CSU). Insbesondere wegen der ARD Reportage die über den Fall Mollath nach ausführlicher Recherche berichtete – unten.
Gustl Mollath wurde 2006 nach einer Gerichtsverhandlung am Landgericht in Nürnberg- Fürth in die Psychiatrie eingewiesen. Die Begründung hierfür wurde auf ein Sachverständigengutachten gestützt das Gustl Mollath für gefährlich gehalten haben soll. Gustl Mollath hätte eine unberechenbare Gewaltbereitschaft und damit ein Sicherheitsrisiko mit paranioden Wahnvorstellungen. Es wurde ihm vorgeworfen seine damalige Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben.
Gust Mollath hätte hingegen ununterbrochen seine Unschuld beteuert und darauf hingewiesen das Opfer eines Komplotts seiner Ehefrau und der Justiz geworden zu sein. Er hätte die Justiz über die Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau informiert, die als damalige Angestellte der HypoVereinsbank Schwarzgelder von Kunden in Millionenhöhe in das Ausland gebracht haben soll. Neue Ermittlungen bei der Hypo Vereinsbank hätten ergeben, dass die Vorwürfe zutreffend sein sollen.
(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6.8.2013, 1 Ws 354/13 WA)
Weitere Hintergründe: Der Fall Mollath | Die Story im Ersten
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