Jeden Morgen geht Tascha zu Dylan, der seit seiner Geburt wegen akutem Sauerstoffmangel im Wachkoma liegt. Jeden Morgen geht sie zu ihm, leckt ihm die Füsse, legt sich zu ihm und schmust mit ihm. Dann reagiert Dylan und ist glücklich! Er atmete ruhiger und die Herzfrequenz senkt sich. Das könne nur Tascha, so seine Eltern.
Auch der Arzt bestätigt den therapeutischen Einfluss von Tascha auf Dylan. Es würde dem Interesse eines schwerkranken Kindes widersprechen diesem den Hund zu entziehen, so der Arzt laut Erna-Graff-Stiftung. Die Stiftung gibt nun den Eltern Hilfestellung bemüht sich juristisch darum für Tascha eine Ausnahmegenemigung zu bekommen.
In Brandenburg gehört “Tascha” zu den Hunderassen die per Gesetz diskriminiert werden und ohne Ausnahme verboten sind, sie gehört zu den sogenannten Listenhunden. Das Ordnungsamt möchte nun dem schwerkranken Jungen seinen Hund, sein einziges Glück und damit seine einzige Therapie weg nehmen.
In Berlin sind die Hunde erlaubt. Die Familie mit vier Kindern zog wegen Dylan und Tascha von Berlin nach Schönwalde in Brandenburg auf das Land, weil dort die Luft besser sei, Dylan mit dem Rollstuhl in den Garten geschoben und mit Tascha dort sein könne. Dies sei für eine Familie mit einem schwerbehinderten Kind, das sie seit 10 Jahren liebevoll rund um die Uhr pflegen und den Hund ideal.
Nun ist das Glück von Dylan durch Tascha vorbei! Das Ordnungsamt würde die Familie ständig kontrollieren und vorbei kommen. Die Familie würde seit her in Angst leben, wann die Dame vom Ordnungsamt wieder vorbei kommt und Tascha dann abholen und beschlagnahmen würde, weil in Brandenburg Hunde wie “Tascha” nicht gehalten werden dürfen.
Hierfür gäbe es keine Ausnahme. Auch nicht, daß die Familie ein Führungszeugnis, eine Sachkundeprüfung mit Wesenstest für Tascha nachweisen kann, die Familie nach dem Vorfall eine 70 km entfernte Hundeschule aufsuchte und Tascha einen schwer behinderten Jungen glücklich macht.
Seit dem Unglück, Tascha verteidigte ihre Familie als diese nach Hause kam und in dem Moment ein anderer Hund an dem Haus vorbei kam, will das Ordnungsamt Tascha beschlagnahmen. Der andere Hund sei dabei verletzt worden. Obwohl die Familie sich bei dem Hundebesitzer für den Vorfall entschuldigt hätte, der Hund sofort tierärztlich behandelt worden, die Verletzung schnell und komplikationslos verheilte und die Tierarztrechnung bezahlt worden sei, wurde die Familie beim Ordnungsamt angezeigt.
Die therapeutische Wirkung durch die Anwesenheit von Hunden auf Kranke, alte Menschen, Behinderte und Kinder ist längst weltweit bewiesen und ihr Stellenwert in der Gesellschaft wertvoll und unersetzbar. Das aber auch ein Therapiehund keine Maschine, sondern nur ein Säugetier wie der Mensch auch ist, bei dem es – wie auch bei jeder anderen Hunderasse – Antipathie und Sympathie gegenüber Artgenossen gibt, sollte eigentlich verständlich und bekannt sein. Dies soll Tascha nun zum Verhängnis werden!
Vor kurzem wurde Elle eine Pitbull-Hündin in den USA nicht nur zum besten Therapiehund für Kinder ausgezeichnet, sondern auch von über 1 Million Amerikanern zum Hero (Held und Hund) des Jahres in den USA gewählt.
Nicht so in Deutschland. Bis heute werden Hunde, nur weil sie zu einer bestimmten Rasse gehören, als gefährlich vermutet und diskriminiert. Auffallend ist, daß genau in den Bundesländern in denen Fremden, – und Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Rechtsextremismus existieren und Denunziation an der Tagesordnung sind – auch Hunde mit ihren Menschen per Hundegesetz diskriminiert und verfolgt werden, weil sie zu einer bestimmten Rasse gehören. In Brandenburg sieht das Rechtssystem und das Innenministerium die wahre Bedrohung offensichtlich eher bei Hunden, als bei Neonazis. Die in Brandenburg offenbar willkommen sind, trotz Verfassungsschutz, und ohne Probleme dort leben können – wie der NSU Prozess beweist.
Hunde dürfen sich in Deutschland laut Gesetz zudem nicht wehren, auch wenn sie angegriffen, geschlagen und getreten werden. Auch nicht ihre Besitzer verteidigen, wenn dieser angegriffen wird. In Deutschland sollte jeder Hund deshalb immer mehr als nur einen Menschen, als Zeugen, bei sich haben und einen Besitzer der zumindest einen Selbstverteidigungskurs besuchte.
Die Familie ist verzweifelt! DieErna-Graff-Stiftung und Menschen die helfen wollen, gründeten auf Facebook die Seite: „Unterstützt Wachkomakind Dylan und seinen Hund Tascha” um die Öffentlichkeit hierüber aufmerksam zu machen und um Hilfe zu bitten!
Vielleicht braucht “Tascha” auch, wie jeder andere in Deutschland für alles und “nichts”, einen “Schein”, der sie mit ihren unersetzbaren therapeutischen Fähigkeiten – offiziell als Therapiehund ausweist? Um sie vor weiterer Diskriminierung und Verfolgung zu schützen und ihr eine offizielle Daseins,- und Existenzberechtigung, als verfolgte Rasse, zu erteilen.
Verhältnismässigkeit, Menschlichkeit, Anstand und ein schwer krankes Kind, das seinen Freund braucht, ist in Deutschland unwichtig, nichts mehr wert und hat offenbar keine Bedeutung mehr.
Inzwischen läuft auch eine Petition gegen die bevorstehende Zwangsbeschlagnahmung von “Tascha”. An das Innenminsterium in Brandenburg, das Ordnungsamt Schönwald-Glien und Vet.-Amt Schönwald-Glien gerichtet.
Astrid Ebenhoch ist Journalistin und Gründerin von Hounds & People
Petition: Dylan und Tascha – gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha
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Siehe auch:
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