Das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten, die in Rüsselsheim zwei Hunde auf offener Strasse erschossen haben, wurde eingestellt.
In Rüsselsheim erschossen Polizisten zwei Hunde die nach einem Einbruch auf die Strasse liefen und in der Nachbarschaft bekannt waren. Das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wurde mit der Begründung von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die Beamten hätten rechtmäßig gehandelt.
Die beiden Hundebesitzer und 171 Bürger erstatteten gegen die Polizisten Strafanzeige gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.
Am 23. September 2014 wurden in Rüsselsheim zwei sogenannte Listenhunde von zwei Polizisten auf offener Strasse im Beisein von Passanten erschossen. Die beiden Hunde konnten nach einem Einbruch durch eine beschädigte Türe auf die Strasse laufen.
Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt teilte am Montag mit, dass den beiden Polizisten nicht vorgeworfen werden könne die Hunde ohne vernünftigen Grund erschossen zu haben. Die Lage sei nicht anders zu beherrschen gewesen als die Tiere zu töten, so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Die Polizisten hätten rechtmäßig gehandelt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Im Internet protestierten tausende Menschen gegen das Verhalten der Polizei. Es folgte ein Shitstorm bei dem die Polizisten auch beschimpft und beleidigt wurden. Hierzu sollen noch Ermittlungen laufen.
Die Hundebesitzer und 171 weitere Bürger hatten nachdem die Hunde erschossen wurden wegen dem Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwalt sah diesen Vorwurf nicht bestätigt. Es seien Zeugen befragt, Bilder und Videos ausgewertet worden.
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