Dies begründet sich alleine dadurch, daß der EuGMR in Strasbourg wegen der Hundesteuer sich nicht mit der übermächtigen bundesdeutschen Politik anlegen möchte.
Hundesteuer berührt nun mal (finanz)politische Interessen weshalb, sowohl von der Politik als auch der Justiz, weitaus größere Anstrengungen unternommen werden, bestehende Gesetze- Grund- u. Verfassungsrechte, zum Vorteil der Bevölkerung jedoch zum Nachteil der Politik, politikerdienlich für rechtsunwirksam zu deklarieren.
Ich habe diesbezügliche Statements renommierter Fachjuristen u. Finanzrechtler, daß die Hundesteuer in Deutschland unstrittig gegen Grund- u. Verfassungsrechte verstößt.
1.Universitätsprofessor: Staatsrechtler Prof Dr. jur. Günter Erbel, Bonn
2. Fachanwalt für Verfassungsrecht: Prof. Dr. jur. Rüdiger Zuck, Stuttgart (hatte mehrfaches Mandat für die frühere Bundesregierung unter Rot/Grün)
3. Finanzwissenschaftler: Prof. Dr. Dr. Fritz Neumark, Frankfurt, Johann-Wolfgang von Goethe-Universität/Fakultät: Rechts- u. Finanzwissenschaften
Allein gegen Art.3 Abs.1 GG wird zugleich in mehrfacher Hinsicht verstoßen:
a. Im gesamten Tierreich -mehrerer Millionen Tierarten- ist einzig und allein das Tier “HUND”, welches einer Besteuerung unterzogen ist.
b. Bei keiner der in Deutschland mehr als 400 unterschiedlichen Steuerarten wird ab dem zweiten Stück ebenso wie bei der Hundesteuer progressiv doppelt besteuert.
Das heißt, für ein zweites Auto in ein und derselben Familie muß schließlich auch nicht die doppelte KFZ-Steuer an den Fiskus entrichtet werden.
“Ein grober Verstoß gegen das Finanzverfassungsgebot einer steuergerechten Gleichbehandlung im Bezug auf alle anderen Steuerarten Art.3 Abs.1 GG.”
Zudem verstößt die Hundesteuer gegen Art.2 GG u. Art.14 GG (Erdrosselungssteuer bei Kampfhundesteuer und progressiver Doppelbesteuerung bei Mehrhundehaltung).
Hundehaltung ist ein Menschenrecht Art. 35 MRK, das deutsche Hundesteuerrecht verstößt unwiderlegbar dagegen.
Justiz und Politik sind derzeit -im Hinblick auf die beim EuGMR vorliegende Hundesteuerklage- darum bemüht, vorgenannte begründete juristischen Bedenken gegen das Deutsche Hundesteuerrecht für rechtsunwirksam weil verfassungskonform zu deklarieren.
„Info-Quelle: von Manfred Korinth“
Da mit der Hundesteuer kein in § 90 Abs. 1 BVerfGG genanntes Recht verletzt wird, müssen wir davon ausgehen, dass die Verfassungsbeschwerde gegen die Hundesteuer nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung entfaltet.
Wegen fehlender grundlegender Bedeutung auf die Normen des Grundgesetzes lehnt das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtliche Überprüfung der Hundesteuer ab.
Ähnlich könnten es auch die Richter in Straßburg sehen.
Die MRK (Menschenrechtskonvention) sichert einen Mindeststandard an Rechten und Freiheiten.
In der BRD mit ihrem Grundrechtskatalog und dem durch die Verfassungsbeschwerde gesicherten Rechtsschutzverfahren dürfte ein Zugriff auf die MRK nur in besonders gelagerten Fällen Erfolg haben.
Es bleibt zu befürchten, daß eine Gewichtung der bundesdeutschen Hundesteuer die Zulassungskriterien des Art. 35 MRK nicht erfüllt.
Die Hundesteuer befindet sich nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo ein Ausschuss mit 3 oder 7 Richtern die Filterfunktion übernimmt, um mit einem Sieb offensichtlich unbegründete Individualbeschwerden durchfallen zu lassen, weil sie die Zulässigkeitsvoraussetzung des Art. 35 MRK nicht erfüllen.
Möge uns Hundefreunden ein solches Schicksal erspart bleiben.
„Die Hundesteuer der BRD kann nur durch politischen Druck beseitigt werden“
Totalitarismus (Hundesteuer) zum Zweck bequemer Geldeintreibung.
Eine Besteuerung für Hundehaltung? Grober Unfug! Die Hunde(Willkür)steuer in Deutschland ist politisch schädlich.
Sie stiftet soziale Ungerechtigkeit, stört den Rechtsfrieden und fördert bei den 5,8 Millionen Hundehaltern Wutbürgertum und Politikverdrossenheit.”
“Hundefeindlichkeit, ein Gütesiegel bundesdeutscher Politik”
Was läuft hier schief in Deutschland?
Die Hundesteuer in Deutschland ist kein juristisches sondern ausschließlich einzig und allein ein rein politisches Problem, welches von der tierliebenden Bevölkerung unserer Gesellschaft nachhaltig politisch anzugehen ist.
Ein anderer Weg bietet sich in der Tat nicht, es gibt hierzu keinerlei andere Alternative.
Spätestens ab dem Moment einer Prozessniederlage des Klägers RA Elmar Vitt beim EuGMR bietet sich der hundehaltenden Bevölkerung Deutschlands nur noch dieser einzige politische Weg einer sinnvollen Hundesteuerabschaffung auch für Deutschland, wie schon im übrigen europäischen Ausland sinnvoller Weise längst vollzogen (außer Schweiz und Österreich).
Ob Pekingese oder Am. Staffordshire, Möpschen oder Bullterrier, Rehpinscher oder Pitbull-Terrier, sie alle haben uns Menschen gegenüber mit ihrem weitaus besseren Charakter einen für sie gewaltigen positiven Vorteil und bedürfen unseren Schutz und all unsere Liebe u. Zuneigung; auch wenn die Politik in Deutschland aus Steuerraffgier- u. fiskalpolitischen Interessen da was dagegen hat und vordergründig im Hund lediglich eine für sie hoch lukrative und willkommene leichte Geldeinnahmequelle (Hundesteuer) ausmacht, für steuer- u. fiskalpolitische Interessen und hierfür unsere geliebten Hunde schamlos mißbraucht, indem die Politik zu Erzwingung sich hierbei machtmißbräuchlich ihrer Gesetzgebungskompetenz bedient!
“Wenn politischer Unfug und Unsinn Wirklichkeit wird, ist Widerstand des Bürgers Pflicht”
Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart) Bürgerinitiative gegen Hundesteuer
Siehe auch: Hundeliebe wird in Deutschland besteuert
Rechtsanwalt reicht Klage gegen die Hundesteuer ein
Richter klagt für die Abschafung der Hundesteuer
Beim Hund hört der Sozialstaat auf
Steuerermässigung nur für Jagdhunde in Niedersachsen
Satirisches und Kurioses zum Verordnungswahn in Deutschland
Erstmalig, einmalig! Sozialer Faktor bei der Hundesteuer
Foto: © Igor Zakowsk