Wir freuen uns, dass Ihnen dieser Artikel gefällt. Damit wir Sie weiterhin seriös, kritisch, mit gut recherchierten Artikeln informieren und dieses Magazin mit Plattform erhalten können, benötigen wir Ihre Solidarität und Unterstützung. Guter Journalismus bedeutet viel Arbeit. Mit einer freiwilligen Spende können Sie dazu beitragen dieses unabhängige Presse-Medium zu erhalten. DE23 20, BIC: Betreff: Spende Artikel Vielen Dank für Ihre Fairness!


Ein Kommentar zu “Freier Wettbewerb? Das Monopol des VDH”

  1. Walter Prost

    Neue Horrornachricht zum Thema VDH ( Schreiben des Gesundheitsamts Oberhausen.
    Der VDH unterstützt Missstände in seinen Mitgliedervereinen!
    Vorsitzende immer noch im Amt
    Nachbarn und Hundefreunde halten die Augen auf und melden Missstände den Behörden
    Betreff: Vorsitzende vom Verband Deutscher Kleinhundezüchter e.V.
    im VDH und in der FCI – gegründet 1948
    Sehr geehrte Frau Dr. Salaschek,
    gern bin ich Ihrer Bitte um gemeinsame Ortsbesichtigung gem. IFSG in Hinsicht auf eine mögliche Infektionsgefahr für die Bevölkerung bzw. Nachbarn nachgekommen.
    Wie Sie mir im Vorfeld mitteilten, liegt Ihrerseits aktuell gegen die Frau Sch. ein Ermittlungs-verfahren Ihrer Dienststelle wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vor.
    Die umfangreiche Tierhaltung bzw. Hundezucht in dem Frau Sch. bewohnten Einfamilienhaus liegt in einem reinen Wohngebiet. Links und rechts von dem Haus der Frau Sch. befinden sich in unmittel-barer Angrenzung weitere Wohngebäude (Einfamilienhäuser).
    Es soll bereits eine Anzahl von Beschwerden der Kunden von Frau Sch. über kranke bzw. infizierte Tiere (Giardien) vorliegen. Hier besteht für den Menschen eine konkrete wissenschaftlich belegbare, Infektionsgefahr (Zooanthroponose).
    Da Vögel und Fliegen als Vehikel / Vektoren für eine Verbreitung stehen, muss bei dem Vorliegen von positiven
    untersuchgsergebnißen (wie in diesem Fall) grundsätzlich von einer Infektionsgefahr für die Bevölkerung (Nachbarn, Kunden) und auch für Haustiere i. d. Nachbarschaft ausgegangen werden.
    Da Frau Sch bei unserem Versuch die Zuchtstätte bzw. ihr Wohngebäude zu besichtigen, aggressiv reagierte und uns den Zutritt verwehrte, bat ich fernmündlich bei der Leitstelle der Polizei um Unterstützung und Begleitung unserer dienstlichen Maßnahme.
    Nach dem Eintreffen der Polizei und längeren Diskussionen bzw. sich wiederholenden negativen Stellungsnahmen der Frau Sch. in Bezug auf vergangene Besichtigungen durch das Veterinäramt, war die Beschuldigten dann noch bereit die anwesenden Polizeibeamtinnen und mich zum Zweck der Einsichtnahme und der Probennahme (in Ihrem Auftrag) in das Gebäude zu lassen.
    Bereits bei Betreten des Hauses löste unsere Anwesenheit eine extreme Geräuschkulisse durch das Bellen der großen Anzahl von Hunden unterschiedlichster Altersstufen aus. Der Lärm war in der ganzen Straße deutlich vernehmbar.
    Das Atmen fiel sehr schwer. Offensichtlich wurden von den Hunden, wahrscheinlich über einen langen Zeitraum, in dem Wohngebäude Urin und Kot abgesetzt.
    Frau Sch. hat offensichtlich versucht, die Zeit bis zum Eintreffen der Polizei (ca. 30 Min.) zu nutzen, um die Böden einer „Schnellreinigung“ zu unterziehen.
    Der außerordentlich extreme Ammoniak- bzw. Uringeruch war beinahe unerträglich und lässt den absoluten Schluss zu, dass das Gebäude u. a. aus hygienischen Gründen nicht mehr als Wohngebäude benutzt werden sollte / kann. Da nur Frau Sch. das Gebäude bewohnt, gibt es für mich keine gesetzlich fundierte Berechtigung in Bezug auf diesen Sachverhalt Maßnahmen vorzuschlagen. Auf Vorhaltung des vorgenannten Sachverhalt konnte Frau Sch. keine verständliche Antwort formulieren.
    Die Überprüfung des Terrassen- und Gartenbereichs ergab, dass die gesamte Fläche, offensichtlich über einen langen Zeitraum hinweg, von Urin und Kot der Hunde bedeckt worden war. Es gab zum Beispiel auf der Grasfläche kaum eine freie Stelle zum Laufen ohne auf eine Vielzahl von Kothausen zu stoßen. Auch hier war deutliche Geruchsbildung und umfangreiche Fliegenpopulation feststellbar. Frau Sch. konnte auch in dieser Situation, auf Vorhaltung durch mich, keine zufriedenstellende Antwort geben.
    Frau Sch. wurde von mir aufgefordert, mit der sofortigen Beseitigung der Fäkalien, zu beginnen, was diese auch zusicherte.
    Zur Beweissicherung habe ich einige Digitalfotos angefertigt, die Sie in der Anlage finden.
    Für persönliche Rücksprachen und weitere gemeinsame Tätigkeiten stehe ich Ihnen selbstver-ständlich gern zur Verfügung
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Hermann J. Geldermann