Vor dem Landgericht in Köln ging es, am Mittwoch 25.2.2015, um die Schadensersatzklage von Jörg Kachelmann gegen die “Bild”-Zeitung wegen persönlichkeitsverletzender Berichterstattung in Höhe von 2.2 Millionen Euro.
Weitere Gerichtstermine wegen Schadensersatzklagen gegen die “Bunte” und “Focus” werden erneut festgelegt, nachdem der Jurist des Burda Verlag verhindert gewesen wäre und diese abgesagt werden mussten.
Jörg Kachelmann fordert von den Verlagen Axel Springer und Burda Schadensersatz in Höhe von 3,25 Millionen Euro. In Deutschland ist dies die höchste Entschädigungssumme die es jemals in einem Schadensersatzverfahren gegen die Medien gab.
Von der “Bild” Zeitung fordert sein Rechtsanwalt Ralf Höcker wegen persönlichkeitsverletztender Berichterstattung 1,5 Millionen Euro und von “Bild.de” 750.000 Euro Entschädigung. Von der Hubert Burda Media jeweils 500.000 Euro von “Focus” und “Bunte”.
Den Gerichtsstand für die Verhandlung in Köln konnte Jörg Kachelmann wählen, nachdem die “Bild” Zeitung bundesweit erscheint.
Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer habe durchblicken lassen, dass die Kammer bei einigen Berichten der “Bild” Zeitung zu dem Schluss kommen könnte, dass hierdurch die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann verletzt worden wären. Zur geforderten Entschädigung in Höhe von 2,2 Millionen Euro habe sich der Richter nicht geäußert.
2011 wurde Jörg Kachelmann von dem Landgericht in Mannheim von dem Vorwurf auf Vergewaltigung freigesprochen. Durch die Vorverurteilung großer Teile der deutschen Medien und der tendenziösen Berichterstattung während des Verfahrens, sieht sich der Wettermoderator als verleumdet. Ihm sei daraufhin von seinem damaligen Arbeitgeber der ARD gekündigt worden und er verlor sein berufliches Ansehen. Den Vorwurf der Verleumdung wiesen die von Jörg Kachelmann verklagten Medienhäuser Axel Springer und Burda zurück.
Das Gericht habe wegen der geforderten Höhe der Schadensersatzsumme zu einer Einigung aufgefordert. Falls es mit der “Bild” Zeitung und Jörg Kachelmann zu keiner Einigung käme, würde das Gericht am 24. Juni 2015 die Entscheidung mitteilen.
Zu der Gerichtsverhandlung erschien Jörg Kachelmann selbst, nachdem es ihm laut dpa darum ginge was seine Kinder später über ihn bei Google lesen würden. Die Medien hätten ihn in die berufliche Lage gebracht in der er sich heute befinden würde. “Deswegen ist das für mich ein wichtiger Tag, und deswegen wollte ich da auch mit dabei sein” so Kachelmann.
In Deutschland finden Schadensersatzforderungen in dieser Höhe, wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, an die Medien eher selten und wenn in anderer Höhe statt. Harald Glöckler habe laut Media.de wegen der Berichterstattung der “Bild” Zeitung über “Kokain-Missbrauch” Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro gefordert, man habe sich außergerichtlich geeinigt. Die höchste Schadensersatz-Summe die ein deutsches Gericht jemals wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte zusprach waren 400.000 Euro. Im Jahr 2009 wurde der Klambt-Verlag wegen jahrelanger Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Prinzessin Madeleine zur Zahlung verurteilt.
Kachelmann bezeichnet die Berichterstattung von Bild, Bild.de, Focus und Bunte als Kampagnenjournalismus. Die “Bunte” präsentierte mehrmals angebliche Ex-Geliebte, die nach Bezahlung hoher Honorare von der Beziehung zu Kachelmann erzählten, bevor sie als Zeugen vor Gericht angehört wurden.
Jörg Kachelmann klagte auch erfolgreich gegen Alice Schwarzer die ihn selbst nach seinem Freispruch versuchte weiterhin zu diskreditieren. Die meisten deutschen Medien beteiligten sich vor und während des Verfahrens mit Behauptungen und Vorverurteilungen daran, Kachelmann nachhaltig zu schädigen und ignorierten die Unschuldsvermutung.
Ähnliche Hetz-Kampagnen der deutschen Medien fanden über 15 Jahre gegen eine Minderheit statt, Menschen mit Hund. Diese Minderheit wurde öffentlich diskriminiert, verleumdet, kriminalisiert, stigmatisiert und als Gefahr für die Gesellschaft dargestellt. Anschließend wurde die restliche Gesellschaft über lancierte Artikel auch von Behörden dazu aufgefordert diese Minderheit zu denunzieren. Bereitwillig folgt eine bestimmte Bevölkerungsschicht einer solchen Aufforderung bis heute und fühlt sich, durch die jahrelangen Berichterstattungen gegen diese Minderheit, autorisiert gegen diese vorzugehen und oder zu diskriminieren. Der geselllschaftliche Schaden hält bis heute an.
Die einzige Zeitung die sich weder an der öffentlichen Vorverurteilung von Jörg Kachelmann noch an den diffamierenden und diskriminierenden Hetzkampagnen gegen Menschen mit Hund in Deutschland beteiligte, war “Die Zeit” und “Zeit-online”.
Rechtsanwalt Höcker sei laut dpa siegessicher. “Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir das höchste in Deutschland jemals eingeklagte Schmerzensgeld für Persönlichkeitsverletzung erzielen werden”.
Die deutschen Medien werden mit einem “blauen Auge” davon kommen und diese Schadensersatz-Zahlungen nicht mehr so einfach aus der “Portokasse” bezahlen können. In den USA müssten solche Verlage nach Klagen wegen Verleumdung, wie im Fall Kachelmann, wahrscheinlich Konkurs anmelden. In Deutschland werden sie vielleicht endlich lernen, was seriöse Berichterstattung und Pressetradition eigentlich bedeutet, vor allem wenn man keine hat.
Siehe auch:
- Tom Cruise verklagt Bauer Verlag wegen Verleumdung
- Niederlage von Alice Schwarzer gegen Jörg Kachelmann
- Jörg Kachelmann gibt Interviev bei RTL Luxemburg
- Deutschland: Es wird Zeit endlich zu reflektieren
- Die Sensationspresse und der Freispruch von Christian Wulff
- Henryk M. Broder und die Mainstream-Medien
- Hunde und ihre Menschen – diskriminierte Minderheit in Deutschland
- Nächste Hetzkampagne aus Köln
- Stimmung gegen 4-beinige Minderheiten
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