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Ein Kommentar zu “Jörg Kachelmann gibt Interviev bei RTL Luxemburg”

  1. Cicero

    Ich wünsche Herrn Kachelmann, daß in Deutschland endlich der § 164 – 165 Falsche Verdächtigung angewandt wird und es demnach eine Verurteilung gibt.

    Das Problem hierbei ist nur, daß man im Denunziantenstaat Deutschland, mehr als die Hälfte der Bevölkerung einsperren müsste. Aber vielleicht sollten endlich einmal ein paar Exempel statuiert werden.
    Ein wirklich desaströses und skandalöses Justitzsystem, durch das Denunziantion, Diffanierzung gefördert und wie ein “Volkssport” betrieben wird.

    Falsche Verdächtigung (§§ 164 – 165) Strafgesetzbuch:

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.