Am 03. Juni 2013 berichteten einige wenige Medien unter Berufung auf eine mißverständliche dpa-Meldung, daß beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verlorene Dokumente in der Hundesteuersache noch nachgereicht werden könnten.
Das ist leider nicht richtig.
In Wahrheit hat das Gericht nur das bekannte und von mir schon längst online zitierte Schreiben der Verwaltungsmitarbeiterin bestätigt, die eine Neueinreichung von Kopien vorgeschlagen hatte und dabei übersehen hat, daß es um fristgebundene Originale der Beschwerdeschrift und des Beschwerdeformulars geht, für die die Frist abgelaufen ist und für die vor einer Neueinreichung eine richterliche Fristverlängerung zwingend ist. Und diese Fristverlängerung gibt es nicht.
Die dpa-Meldung ist damit irreführend. Nach wie vor ist die Hundesteuerklage gestoppt und mit einer Verfahrenseinstellung zu rechnen.
Die Nachrichtenagentur dpa hat ja leider eine lange Geschichte von Falschmeldungen. Besonders bekannt wurde 1964 die von dpa weltweit verbreitete, vorher nicht ordentlich geprüfte Nachricht, der damalige sowjet-russische RegierungschefNikita Chruschtschow sei tot – obwohl daran nichts stimmte und die Quelle leicht als unseriös erkennbar gewesen war. DIE ZEIT hielt dpa damals (Ausgabe vom 24.04.1964, S.48) mangelndes Bewußtsein von ihrer Verantwortung als Nachrichtenverbreiter vor. Regelmäßig kam es seitdem zu solchen Pannen bei dpa – die letzte größere war der 2009 von dpa gemeldete angebliche Selbstmordanschlag in einer Kleinstadt in den USA, ein Vorfall, der in Wahrheit frei erfunden war und dessen Verbreitung durch dpa als scheinbar echte Meldung heute als „Bluewater-Affäre“ bekannt ist. dpa-Chef Büchnerpersönlich mußte am 11.09.2009 schriftlich einräumen: „Bei der Berichterstattung über den erfundenen Terroranschlag von Bluewater sind uns schwere Fehler unterlaufen.“ Die Süddeutsche Zeitung schrieb „Tickern die noch richtig“ und hielt dpa vor, Quatsch zu verbreiten, weil es nur geringe Hürden bei der Prüfung gebe (Süddeutsche Zeitung online vom 17.05.2010).
Viel gelernt daraus hat dpa mit ihrer langen Historie von Falschmeldungen scheinbar nicht.
Die Verwaltung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat wichtige, entscheidende Urkunden zur Hundesteuerklage „verloren“, egal, ob versehentlich oder nicht. Natürlich gibt man Fehler nicht gern zu, und leider ist es hier nun einmal so, daß die Verwaltung ihren Fehler nicht allein beseitigen kann. Das kann nur ein Richter. Die Verfahrensordnung beim Gericht ist klar:
Artikel 38 Verfahrensordnung EGMR - Schriftsätze
(1) Schriftliche Stellungnahmen und andere Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden, die je nach Fall vom Kammerpräsidenten oder vom berichterstattenden Richter nach Maßgabe dieser Verfahrensordnung hierfür bestimmt wird. Schriftliche Stellungnahmen und andere Unterlagen, die nach Ablauf dieser Frist oder unter Missachtung einer nach Artikel 32 ergangenen Verfahrensanordnung eingereicht werden, finden keinen Eingang in die Verfahrensakten, wenn der Kammerpräsident nichts anderes bestimmt.
(2) Für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Frist ist das belegte Datum der Absendung des Schriftstücks oder, falls ein solches Datum fehlt, das Datum des Eingangs bei der Kanzlei maßgebend.
Die ursprüngliche Frist war der 26.07.2012. Sie ist abgelaufen. Nach Fristablauf eingereichte Unterlagen finden keinen Eingang in die Verfahrensakten. Und die Frist wird nicht nach dem Datum auf dem Schriftstück, sondern nach dem tatsächlichen Versand bestimmt. Das wäre jetzt 2013. Daher müßte der Kammerpräsident oder der berichterstattende Richter eine förmliche Verlängerung beschließen, damit die neuen Schriftsätze noch fristgemäß eingereicht werden können. So schwer ist das nicht zu verstehen. Ich habe des dpa in einer langen Mail ausführlich erklärt.
Wenn ich unter Mißachtung der Verfahrensvorschriften jetzt die „Kopien“ einreiche, baue ich den tödlichen Verfahrensfehler selbst ein. Das ist unprofessionell. Dafür bin ich Anwalt, in solche bürokratischen Fallen eben nicht zu stolpern. Für das Gericht wäre das eine elegante Lösung – Verfahren zu Ende und der Sündenbock ist der Beschwerdeführer selbst, der die Verfahrensordnung nicht kennt. Das mache ich aber natürlich nicht mit. Die Sache kann deshalb nur mit einer richterlichen Entscheidung weitergehen, und um diese Chance nicht zu verbauen, habe ich darauf gewartet und natürlich längst das Gericht dazu per Fax und Post angeschrieben. Aber die Verwaltung will nicht mit ihrem peinlichen eigenen Fehler bei den Richtern zur „Reparatur“ vorstellig werden, und eine Antwort auf meinen Schriftsatz habe ich nicht bekommen.
Lieber nutzt man die Kontakte zu dpa, um von den eigenen Problemen abzulenken. Und das rechtlich wirkungslose Schreiben der Verwaltungsmitarbeiterin, die glaubt – oder glauben machen will –, mit dem einfachen Nachsenden von „Kopien“ sei alles getan, daß das Verfahren fortgesetzt werden kann, wird prompt von dpa ungeprüft kolportiert. Damit unterstützt man die deutschen Verwaltungsmitarbeiter des Gerichtes – genau diejenigen Personen, bei denen die Dokumente vorher so „zufällig“ und „unaufklärbar“ verschwunden sind. Wie unabhängig und unvoreingenommen ist dpa eigentlich? DER SPIEGEL und Wikipedia halten dpa „zu große Regierungsnähe und entsprechende Färbung der Berichterstattung“ vor (Wikipedia „Deutsche Presse-Agentur“, Artikel abgerufen am 04.06.2013, unter „Kritik“, und DER SPIEGEL, Nr.29/1971, S.118). Auch in unserem Fall ist es kein Geheimnis, daß die für die Hundesteuer-Meldung von dpa verantwortliche Büromitarbeiterin, eine Frau Petra Klingbeil, über „gute persönliche Kontakte zu Gerichtsmitarbeitern“ verfügt – was immer das heißt.
Fazit: Man muß wirklich nicht alles glauben, was dpa schreibt. „Ende des Verfahrens“ ist wohl für die Agentur keine brauchbare Meldung, das wollen die Leute doch nicht lesen. Man muß dem Volk Hoffnung machen, denn wenn die Menschen die Wahrheit erfahren, werden sie vielleicht nachdenklich oder sogar wütend. Die Rente und der Euro sind sicher, die Bankenkrise ist gelöst und der Aufschwung kommt. Glauben Sie das noch? Willkommen im Club von Weihnachtsmann und Osterhase.
Übrigens: In dem Debakel um die falsche Chruschtschow-Todesmeldung schlug Russland seinerzeit gegen dpa zurück: Drei Tage später stand die russische Polizei im Moskauer Büro von dpa, warf die Mitarbeiter kurzfristig aus dem Land und leitete ein Verleumdungsverfahren gegen die nachlässige dpa-Truppe ein. Manchmal möchte ich auch russischer Präsident sein. PS:Vladimir Putin ist jedenfalls ein Hundefreund, seine schwarze Labrador-Retriever-Hündin namens „Koni“ begleitet ihn sogar bei amtlichen Terminen.
Dr. Elmar Vitt ist Rechtsanwalt in Salzhausen und ist Inhaber des Blogs www.sirmonti.de
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Siehe auch:
Das ist wieder typisch und wen wundert das?
Die DPA tickert das was in Berlin “gefällt”! Wenn man sich nun vorstellt, wie viele Mainstreammedien solche Fehlinformationen einfach übernehmen und damit die Bevölkerung “informieren”, wird einem ganz anders.
Kostenloser Content! Das ist Deutschland!
Stimmt! Putin, Obama und viele anderen Staatsoberhäupter lieben Hunde.
Zumindest zeigt dies eine gewisse soziale Kompetenz.
Und unsere “Mutti”? Die hasst Hunde!
Bei Staatsempfängen in anderen Ländern heisst es dann immer: Hunde bitte fern halten, Mutti hat Hundephobie…
Wahrscheinlich gibt es auch noch eine Kinderphobie … Wen wundert´s in Deutschland!