Die Krallen eines Hundes mit ausreichender Bewegung auf wechselndem Untergrund müssen nicht geschnitten werden. Eine Ausnahme bilden die Daumenkrallen an den Vorderläufen. Ihr Wachstum muss regelmäßig kontrolliert werden, da der Hund diese nicht ablaufen kann. Sie wachsen manchmal in die Ballen. After- oder Wolfkrallen (nur an den Hinterläufen!) sind, entgegen landläufiger Meinung, nicht prophylaktisch chirurgisch zu entfernen. Krallen sollten wegen der zu großen Verletzungsgefahr vom Tierarzt geschnitten werden. Dieser weiß, wie weit er schneiden darf, ohne Blutgefäße oder Nerven zu verletzen.






